Schritte zur Psychotherapie und deren Verlauf
Direkte Terminbuchung über die Homepage oder Kontaktaufnahme und ggf. Terminvereinbarung per Kontaktformular, Mail oder Telefon.
Kennenlerngespräch (Sprechstunde)
Das erste Gespräch dient dazu, dass Sie sich ein Bild von meiner Arbeitsweise machen können und einen Eindruck bekommen ob Sie sich bei mir wohl fühlen. Außerdem möchte ich einen Einblick in ihre Beschwerden erhalten und stelle ggf. eine erste Verdachtsdiagnose. Natürlich erhalten Sie auch eine Menge Informationen über Psychotherapie und deren Rahmenbedingungen.Probesitzungen (Probatorik)
In der Regel finden vier weitere Sitzungen statt, in denen ich mehr über Sie als Person und Ihr Leben erfahren möchte. Zudem findet eine genauere Diagnostik nach ICD-10 mittels einer tiefergehenden Exploration im Gespräch und Fragebögen statt. Wir klären Ihren Bedarf und Ihre Ziele und sollte eine störungswertige psychische Erkrankung vorliegen erstelle ich ein individuelles Therapiekonzept auf Basis anerkannter Methoden und Techniken für Sie.Ggf. Antragstellung an die private Krankenversicherung, Beihilfe etc.
Je nach Kostenträger ist vor Therapiebeginn die Bestätigung einzuholen, dass der Versicherungsträger die Kosten für die Psychotherapie übernimmt. Die Formalia bezüglich des Antrags unterscheiden sich hier stark und sind direkt bei der Versicherung zu erfragen.Therapiebeginn
Inhalte und Methoden unterscheiden sich sehr, da diese ja jeder Person und Problemstellungen gerecht werden müssen. Diese variieren auch nach Störungsbild und natürlich ihren Wünschen. Sie können sich unter dem Reiter „Behandlung & Methoden“ ein Bild von einigen von mir eingesetzten Behandlungsansätzen machen. Gängig ist eine 50-minütige Sitzung pro Woche, bei Bedarf ist es aber auch möglich längere Sitzungen oder mehrmals Termine pro Woche zu vereinbaren. Dies vereinbaren wir dann im Einzelfall.Therapieende
Die Dauer einer Psychotherapie ist von vielen Faktoren wie der Schwere der Symptomatik, Ressourcen, äußeren Umständen und dem Kontingent ihres Vertrags mit der Versicherung abhängig und lässt sich in der Regel nicht genau Vorhersagen. So kann eine Psychotherapie sich über Wochen oder auch 2 Jahre erstrecken. Meist ist es gegen Ende der Therapie günstig die Frequenz der Sitzungen zu strecken und die Therapie sozusagen ausschleichen zu lassen um zu erproben in wie weit sie noch therapeutischer Unterstützung bedürfen.
Preise gemäß Gebührenordnung (GOÄ/GOP)
Honorar und Abrechnungsarten
Als Psychotherapeutin bin ich in meiner Abrechnung an die Vorgaben der Berufsordnung gebunden. Somit richtet sich das Honorar für meine Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GOÄ/GOP). Einige Abrechnungsziffern finden Sie hier. Im Folgenden finden sich auch die verschiedenen Abrechnungsarten im Detail.
Privatversicherte
Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie in meiner Praxis. Die genauen Modalitäten zur Antragsstellung und der Umfang der erstatteten Sitzungen hängen von Ihren individuellen Vertragsbedingungen ab. Bitte prüfen Sie Ihre Vertragsunterlagen oder informieren Sie sich bei Ihrer privaten Krankenkasse. Lassen Sie sich auch die entsprechenden Unterlagen für die Beantragung zusenden. Gerne unterstütze ich Sie dabei!
Öffentlicher Dienst – Beihilfe
Die Beihilfestellen übernehmen ebenfalls die Kosten für eine Psychotherapie in meiner Praxis. Für die Kostenübernahme über die ersten fünf probatorischen Sitzungen hinaus ist ein ausführlicher, fachlich begründeter Antrag erforderlich, den ich gerne für Sie stellen werde. Die notwendigen Formulare erhalten Sie von Ihrer zuständigen Beihilfestelle.
Heilfürsorge
Auch Bundespolizisten können sich direkt an psychotherapeutische Privatpraxen wenden. Weiteres können Sie hier nachlesen.
Gesetzlich Versicherte
Als Privatpraxis kann ich nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen (keine Kassenzulassung).
Selbstzahler
Sie können Sich natürlich auch dazu entscheiden die Kosten der Therapie selber zu tragen. Der Vorteil als Selbstzahler ist, dass Sie keine Formalitäten berücksichtigen müssen und Sie haben die vollständige Diskretion, z.B. gegenüber Ihrer Krankenkasse. Sie können sofort mit der Therapie beginnen. Die erbrachten Leistungen stelle ich Ihnen privat in Rechnung. Die Kosten können Sie ggfs. als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen.
Kosten für eine psychologische/psychotherapeutische Beratung & Coaching
Falls bei Ihnen keine behandlungsbedürftige psychische Störung vorliegt, Sie jedoch eine psychologische/psychotherapeutische Beratung oder Coaching wünschen, werden diese Kosten nicht von Ihrer privaten oder gesetzlichen Krankenkasse oder der Beihilfe übernommen. Sie müssen diese Kosten also privat tragen. Auch hier richtet sich mein Honorar nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).